Stand: April 2026 · Version 1.0
(1) Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der Software CheckCourt (nachfolgend „Dienst“) durch den Kunden.
(2) Anbieter des Dienstes ist:
CheckCourt UG (haftungsbeschränkt)
c/o Tim Arnold
Einsteinstraße 3
85748 Garching bei München
Vertreten durch den Geschäftsführer Tim Arnold
Registergericht: Amtsgericht München, HRB 314182
E-Mail: support@checkcourt.de
— nachfolgend „Anbieter“ —
(3) Kunde im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie eingetragene Vereine (nachfolgend „Kunde“). Der Dienst richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den cloudbasierten Dienst CheckCourt über das Internet zur Nutzung bereit. CheckCourt ermöglicht unter anderem:
(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif. Die Tarife sind auf der Website des Anbieters einsehbar.
(3) Der Anbieter behält sich vor, Funktionen weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzelne Funktionen einzustellen, sofern die wesentliche Nutzbarkeit des Dienstes für den Kunden dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.
(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, individuelle Anpassungen oder kundenspezifische Entwicklungen vorzunehmen.
(1) Der Kunde registriert sich über das Online-Formular des Dienstes. Mit Abschluss der Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.
(2) Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter zustande.
(3) Der Anbieter behält sich vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung des Dienstes gemäß den AGB ein.
(2) Der Kunde darf den Dienst ausschließlich für eigene Zwecke nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, ein gewerbliches Weiterverkaufen oder Vermieten des Dienstes ist nicht gestattet.
(3) Nicht gestattet sind insbesondere:
(1) Der Kunde ist verpflichtet:
(2) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung der von ihm eingegebenen Daten selbst verantwortlich, soweit dies über die von CheckCourt bereitgestellten Exportfunktionen möglich ist.
(3) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Administrator für seinen Account, der als primärer Ansprechpartner dient.
Dieser Paragraph entfällt während der Beta-Phase. Preise und Zahlungsbedingungen werden mit dem Start des regulären Betriebs bekannt gegeben.
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende (bei monatlicher Zahlweise) bzw. drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit (bei jährlicher Zahlweise) ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt).
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Geplant ist eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, gemessen am Produktivsystem außerhalb angekündigter Wartungsfenster.
(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Nutzungszeiten (z. B. nachts) durchgeführt und mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt, sofern dies zumutbar ist.
(3) Nicht als Ausfallzeit gelten:
(4) Support wird per E-Mail an support@checkcourt.de bereitgestellt. Der Anbieter bemüht sich um Antwort innerhalb von zwei Werktagen. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten besteht nicht, soweit nicht im gewählten Tarif ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass der Dienst im Wesentlichen der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionalität entspricht.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben.
(3) Der Anbieter behebt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist. Das Recht zur Mängelbeseitigung durch Nachlieferung oder Nachbesserung bleibt unberührt.
(4) Soweit der Dienst ohne Entgelt bereitgestellt wird (z. B. im Rahmen eines kostenlosen Testzeitraums), beschränkt sich die Gewährleistung auf arglistig verschwiegene Mängel.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist maximal begrenzt auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nutzungsentgelt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung bei Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, BDSG) einzuhalten.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Erbringung des Dienstes personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab. Dieser ist Bestandteil der vertraglichen Beziehungen.
(3) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die in CheckCourt verarbeiteten Mitglieder- und Nutzungsdaten seiner Mitglieder. Der Kunde stellt sicher, dass er über eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung verfügt und seinen Informationspflichten gegenüber seinen Mitgliedern nachkommt.
(4) Der Dienst bietet eine Funktion zur Selbstregistrierung von Mitgliedern über Einladungslinks. Dabei informiert der Anbieter den Benutzer im Rahmen des Registrierungsvorgangs im Auftrag des Kunden über die Datenverarbeitung gemäß Art. 13, 14 DSGVO. Der Kunde kann über die Verwaltungsoberfläche einen vereinsspezifischen Datenschutzhinweis hinterlegen und die Funktion aktivieren, dass die Registrierung nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Benutzers zu diesem Hinweis erfolgt. Der Kunde bleibt als Verantwortlicher für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Datenschutzhinweises verantwortlich.
(5) Der Anbieter verarbeitet bestimmte Daten des Kunden und seiner Administratoren auch als eigenverantwortlicher Verantwortlicher (z. B. Rechnungsdaten, Accountverwaltung). Hierzu gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen (z. B. Änderungen der Rechtslage, technische Änderungen, neue Funktionen, Lücken in den AGB) erforderlich ist.
(2) Geänderte AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Der Anbieter weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Frist und die Bedeutung seines Schweigens hin.
(4) Widerspricht der Kunde, kann der Anbieter den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der geänderten AGB außerordentlich kündigen.
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist — soweit gesetzlich zulässig — München.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.